Hintergrund

Wie kommt die Familie nach Deutschland?

Der Krieg in Syrien zwang Millionen Menschen zur Flucht, viele von ihnen haben ihren Weg nach Deutschland gefunden. Dabei wurden unzählige Familien auseinandergerissen, nur wenigen gelingt es, wieder zusammenzufinden, ohne lebensbedrohliche Fluchtrouten einschlagen zu müssen.

Ein humaner Weg, um zumindest enge Angehörige bereits hier lebender Menschen aus dem Bürgerkriegsland Syrien zu holen, ist der Familiennachzug per Verpflichtungserklärung.

Die Berliner Aufnahmeregelung

Einige Bundesländern haben spezielle Landesaufnahmeregelungen aufgelegt, die den Familiennachzug für Syrer*innen ermöglichen, sofern Verpflichtungsgeber*innen deren Lebensunterhalt durch eine Bürgschaft absichern. Auch Berlin hat eine Aufnahmeregelung für afghanische, syrische und irakische Flüchtlinge mit Verwandten in Berlin eingeführt. Sie ermöglichen es hier lebenden Geflüchteten, Verwandte ersten und zweiten Grades nachzuholen.

Die Voraussetzungen dafür sind allerdings nicht leicht zu erfüllen: Neben der verwandtschaftlichen Beziehung nach Deutschland ist es notwendig, dass eine in Deutschland steuerpflichtige Person eine Verpflichtungserklärung abgibt und dafür bürgt, dass 5 Jahre lang keine staatlichen Hilfen in Anspruch genommen werden.

In den ersten 5 Jahren muss also der gesamte Lebensunterhalt privat bzw. über familiäre oder zivilgesellschaftliche Unterstützung getragen werden. Sollten dennoch staatliche Leistungen beantragt werden, müssten die Verpflichtungsgeber*innen dafür aufkommen. Der öffentlichen Hand entstehen daraus praktisch keine Kosten (Ausnahme: Kranken- und Pflegekosten).

Mehr zur Aufnahmeregelung für afghanische, syrische und irakische Flüchtlinge mit Verwandten in Berlin gibt es hier.

Weitere Informationen zum Programm und Unterstützungsmöglichkeiten gibt es beim Flüchtlingspaten Syrien e.V.